Praxis: Weiterbildungsbefugnis erhalten
AiW weiterbilden: Befugnis beantragen
Prinzipiell dürfen Kliniken und Praxen Ärzte weiterbilden. Fachärzte in Hessen beantragen zunächst ihre Befugnis zur Weiterbildung bei der Landesärztekammer Hessen (LÄKH). Für diese Unterlagen benötigen sie auch eine Bescheinigung der KVH, die beispielsweise ihren Vertragsarztsitz bestätigt. Diese Bescheinigung können Mitglieder der KVH bei Ihrem BeratungsCenter anfordern.
Gemäß der Richtlinie über die Befugnis zur Weiterbildung müssen sie mindestens drei Jahre in der Allgemeinmedizin, Arbeitsmedizin, Physikalischen und Rehabilitativen Medizin, Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie oder Transfusionsmedizin tätig sein, um weiterbilden zu dürfen (sogenannte Stehzeit, siehe § 5 Absatz 2 der Weiterbildungsordnung). In allen weiteren Fachgebieten beträgt die Stehzeit grundsätzlich vier Jahre.
Unabhängig von der dreijährigen Stehzeit dürfen niedergelassene Ärzte grundsätzlich erst nach zwei Jahren ambulanter Tätigkeit weiterbilden.
Das Antragsformular, die Richtlinie zur Befugnis zur Weiterbildung und die Weiterbildungsordnung und die Zeugnisanlage Abschnitt B finden Sie auf der Website der LÄKH. Die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um weiterbilden zu dürfen, sind im Antrag zusammengefasst.
AiW anstellen: Genehmigung einholen
Wenn ein Arzt in Hessen von der LÄKH zur Weiterbildung befugt ist und einen Arzt in Weiterbildung anstellen möchte, muss er sich die Anstellung des AiW nur noch von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) genehmigen lassen.
Weiterbildungsstelle finden & anbieten
Mit der Jobbörse der Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin erreichen Sie an der Weiterbildung interessierte Mediziner.
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AiW zu teuer? Beantragen Sie einen Zuschuss!
Als niedergelassener Arzt werden Sie von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) unterstützt, wenn Sie einen Facharzt in der Allgemeinmedizin weiterbilden: Sie können einen Antrag auf einen Zuschuss für die Beschäftigung eines AiW stellen.
Train-the-Trainer-Seminare unterstützen erfahrene und neue Weiterbilder gleichermaßen bei rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Fragen.
Weiterbildungsverbund: Vorteile für Klinik & Praxis
Ärzte in Weiterbildung (ÄiW), die sich für die Weiterbildung Allgemeinmedizin entschieden haben, müssen die erforderlichen Weiterbildungsabschnitte in Kliniken und Praxen selbst organisieren. Um den ÄiW diese Arbeit zu erleichtern und die verschiedenen Abschnitte der allgemeinmedizinischen Weiterbildung aus einer Hand anzubieten, können sich Kliniken und niedergelassene Fachärzte für Allgemeinmedizin oder anderer Fachrichtungen zu einem regionalen Weiterbildungsverbund zusammenschließen.
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Ansprechpartner
Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt am Main
Ansprechpartner
Patrick Zuber & Dominique Schmidt
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7227
Fax 069 24741-68845
koordinierungsstelle(at)kvhessen(.)de