Fördern lassen: Geld für die Weiterbildung
Weiterbildung ist wichtig, aber auch teuer. Deshalb gibt es finanzielle Anreize für Praxen und Kliniken, die Interessierte auszubilden.
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) fördert die Weiterbildung zum Facharzt, indem sie Praxisinhaber (Mitglieder der KVH) für die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung (AiW) mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt. Beispiele für die Förderung:
Bis zum 30. Juni 2020
- ganztägige Beschäftigung AiW (40 Wochenstunden): Zuschuss 4.800 Euro
- halbtägige Beschäftigung AiW (20 Wochenstunden): Zuschuss 2.400 Euro
- 75-prozentige Beschäftigung AiW (30 Wochenstunden): Zuschuss 3.600 Euro.
Ab dem 1. Juli 2020
- ganztägige Beschäftigung AiW (40 Wochenstunden): Zuschuss 5.000 Euro
- halbtägige Beschäftigung AiW (20 Wochenstunden): Zuschuss 2.500 Euro
- 75-prozentige Beschäftigung AiW (30 Wochenstunden): Zuschuss 3.750 Euro.
Die Förderdauer eines Weiterbildungsverhältnisses richtet sich nach den Vorgaben der Weiterbildungsordnung, mehr als 30 Monate innerhalb einer Weiterbildungspraxis sind allerdings nicht möglich.
Um die Förderung zu erhalten, stellt der Praxisinhaber einen Antrag auf Förderung bei der KVH. Dafür muss er beispielsweise eine Stelle zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin vorhalten und nachweisen, diese Stelle mit einem geeigneten Bewerber besetzt zu haben.
Auch Kliniken werden gefördert und können bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft in Berlin Fördergelder für die Weiterbildung beantragen; beispielsweise bei Vollzeitbeschäftigung Innere Medizin 1.420 Euro pro Monat oder andere Gebiete wie Chirurgie 2.440 Euro pro Monat.
Ansprechpartner
Förderung Allgemeinmedizin
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6682
Fax 069 24741-68843
foerderung-allgemeinmedizin(at)kvhessen(.)de