Ein Stethoskop liegt auf einer Laptop-Tastatur. Im Hintergrund sitzt ein Arzt am Schreibtisch und notiert etwas auf einem Zettel. © anyaberkut

Die KVH unterstützt Weiterbildungsinteressierte wie Studierende und Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) bei ihrem Weg in die Allgemeinmedizin.

Ablauf der Weiterbildung

Die Weiterbildung ist in der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) geregelt. Grundlage der hessischen Weiterbildungsordnung ist die „Muster-Weiterbildungsordnung“ (M-WBO) der Bundesärztekammer. Diese regelt für jede Fachrichtung, wie lange die Weiterbildung dauert und welche Bedingungen dafür zu erfüllen sind.

Wichtig zu wissen: Für jede Landesärztekammer existiert eine eigene Weiterbildungsordnung. 

Am 1. Juli 2020 ist die neue Weiterbildungsordnung für den Facharzt Allgemeinmedizin in Kraft getreten. Es gilt eine Übergangsfrist von sieben Jahren für alle, die die Weiterbildung vor dem 1. Juli 2019 begonnen haben. Zudem dürfen sie mit Anmeldung zur Facharztprüfung entscheiden, nach welcher Weiterbildungsordnung sie geprüft werden möchten.

Wissenswertes zur Weiterbildung

Weiterbildungsverbünde

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Ansprechpartner

Carolin Reisert

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7227
Fax 069 24741-68845
koordinierungsstelle(at)kvhessen(.)de

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