Weiterbildungsbefugnis beantragen
Um eine Ärztin oder einen Arzt weiterbilden zu dürfen, muss eine Weiterbildungsbefugnis vorliegen. Diese erteilt die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) und kann online beantragt werden.
Weiterbildungsbefugnisse sind immer personen- und ortsgebunden. So ist zum Beispiel nach einem Umzug die alte Befugnis in dieser Form nicht mehr gültig. Jegliche Änderungen an der Praxiskonstellation sind der LÄKH mitzuteilen.
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Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) fördert die Facharzt-Weiterbildung Allgemeinmedizin mit einem finanziellen Zuschuss für die Beschäftigung eines AiW. Die monatliche Förderhöhe beträgt aktuell
- bei ganztägiger Beschäftigung (40 Wochenstunden) 5.400 Euro.
- Bei einer Teilzeitbeschäftigung verringert sich die Förderhöhe entsprechend, beispielsweise 2.700 Euro bei 20 Wochenstunden oder 4.050 Euro bei 30 Wochenstunden.
Die maximal zulässige Förderdauer eines Weiterbildungsverhältnisses im Rahmen der Förderung richtet sich nach den Vorgaben der aktuellen Weiterbildungsordnung. Eine Förderdauer von mehr als 42 Monaten innerhalb einer Weiterbildungspraxis ist nicht möglich. Die finanzielle Förderung eines Weiterbildungsverhältnisses unterliegt der Genehmigungspflicht durch die KVH.
Den Antrag muss der Praxisinhaber bei der KVH stellen.
Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden:
- Kopie der Approbationsurkunde des AiW
- Kopie des Personalausweises des AiW
- Weiterbildungsplan des AiW
- Weiterbildungsbefugnis der LÄKH
- Kopie des Anstellungsvertrages
Ein Vorwegentscheid der LÄKH wird seit dem 1. April 2022 für die Beantragung der finanziellen Förderung nicht mehr benötigt. Alle Unterlagen können per E-Mail an genehmigung.weiterbildung(at)kvhessen(.)de eingereicht werden.
Weiterbildung in einem Verbund
Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW), die sich für die Weiterbildung entschieden haben, müssen die erforderlichen Weiterbildungsabschnitte in Kliniken und Praxen selbst organisieren. Kliniken und niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin oder anderer Fachrichtungen können sich zu einem regionalen Weiterbildungsverbund zusammenschließen.
Die Vorteile
- qualifizierte und motivierte Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
- neue Netzwerke und Kontakte
- Zukünftige Zuweiser selbst weiterbilden
- Verbesserung der Versorgungslandschaft
Weiterbildungsverbünde
Ansprechpartner
Carolin Reisert und Lisa Rodeck
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7227
Fax 069 24741-68845
koordinierungsstelle(at)kvhessen(.)de
Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt am Main