Ablauf der Weiterbildung
Die Weiterbildung ist in der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) geregelt. Grundlage der hessischen Weiterbildungsordnung ist die „Muster-Weiterbildungsordnung“ (M-WBO) der Bundesärztekammer. Diese regelt für jede Fachrichtung, wie lange die Weiterbildung dauert und welche Bedingungen dafür zu erfüllen sind.
Wichtig zu wissen: Für jede Landesärztekammer existiert eine eigene Weiterbildungsordnung.
Am 1. Juli 2020 ist die neue Weiterbildungsordnung für den Facharzt Allgemeinmedizin in Kraft getreten. Es gilt eine Übergangsfrist von sieben Jahren für alle, die die Weiterbildung vor dem 1. Juli 2019 begonnen haben. Zudem dürfen sie mit Anmeldung zur Facharztprüfung entscheiden, nach welcher Weiterbildungsordnung sie geprüft werden möchten.
Wissenswertes zur Weiterbildung
Als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung gelten:
- Allgemeinmedizin
- Anästhesiologie
- Arbeitsmedizin
- Augenheilkunde
- Chirurgie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Humangenetik
- Innere Medizin
- Kinder- und Jugendmedizin
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
- Neurochirurgie, Neurologie
- Nuklearmedizin
- Öffentliches Gesundheitswesen
- Phoniatrie und Pädaudiologie
- Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Radiologie, Strahlentherapie
- Transfusionsmedizin
- Urologie
Die Reihenfolge der Weiterbildungsabschnitte ist frei wählbar. Ein Weiterbildungsabschnitt wird ab drei Monaten (in Vollzeit) von der Landesärztekammer Hessen anerkannt.
Das strukturierte Weiterbildungskolleg Allgemeinmedizin des Kompetenzzentrums Weiterbildung Hessen an den Universitäten Frankfurt am Main, Marburg und Gießen ergänzt die klinisch-praktische Weiterbildung durch ein attraktives Seminar- und Mentoringprogramm. Die Begleitseminare (viermal jährlich) von Hausärzten für Hausärzte unterstützen bei der täglichen Arbeit und der Facharztprüfung. Parallel dazu können sich angehende Allgemeinmediziner im Mentoringprogramm (ebenfalls viermal jährlich) mit einem qualifizierten Mentor und anderen ÄiW austauschen und ihre Weiterbildung individuell gestalten.
Im letzten Jahr der Weiterbildungszeit ist es ratsam, sich an das zuständige BeratungsCenter der KV Hessen zu wenden. Dieses bespricht alle Option einer Niederlassung oder Anstellung im ambulanten Bereich, begleitet die anstehenden Schritte und steht auch nach der Zulassung für Fragen bezüglich der ambulanten Tätigkeit zur Verfügung. Außerdem berät das BeratungsCenter über mögliche finanzielle Förderungen.
Neben der Allgemeinmedizin sind folgende Fachgebiete in Hessen im aktuellen Förderzeitraum bis 31. Dezember 2024 förderfähig:
- Allgemeine Chirurgie
- Augenheilkunde
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Innere Medizin und Angiologie
- Innere Medizin und Rheumatologie
- Kinder- und Jugendmedizin
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und – psychotherapie
- Neurologie/ Psychiatrie
- Orthopädie
- Urologie
Haben sich Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) für die Weiterbildung entschieden, müssen sie die erforderlichen Weiterbildungsabschnitte in Kliniken und Praxen selbst organisieren. Kliniken und niedergelassene Fachärzte für Allgemeinmedizin oder anderer Fachrichtungen können sich zu einem regionalen Weiterbildungsverbund zusammenschließen. Die Weiterbildung im Verbund bietet einem AiW neben einem verlässlichen Partner und Ansprechpartner Kontinuität, attraktive Rahmenbedingungen und Planbarkeit der Lern- und Lebensphase während der gesamten Weiterbildung.
Weiterbildungsverbünde
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Ansprechpartner
Carolin Reisert und Lisa Rodeck
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7227
Fax 069 24741-68845
koordinierungsstelle(at)kvhessen(.)de