Mann im Vordergrund hält das Modell eines Herzens. Zwei Frauen im Hintergrund sehen zu. © iStock (asiseeit)

Genehmigung zur Aus- und Weiterbildung: Nicht jeder darf einfach weiterbilden, sondern muss dafür die entsprechenden Genehmigungen vorweisen.

Weiterbildungsbefugnis beantragen

Um eine Ärztin oder einen Arzt weiterbilden zu dürfen, muss eine Weiterbildungsbefugnis vorliegen. Diese erteilt die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) und kann online beantragt werden.

Weiterbildungsbefugnisse sind immer personen- und ortsgebunden. So ist zum Beispiel nach einem Umzug die alte Befugnis in dieser Form nicht mehr gültig. Jegliche Änderungen an der Praxiskonstellation sind der LÄKH mitzuteilen.

 

Jobbörse & Anträge

Weiterbildung in einem Verbund

Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW), die sich für die Weiterbildung entschieden haben, müssen die erforderlichen Weiterbildungsabschnitte in Kliniken und Praxen selbst organisieren. Kliniken und niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin oder anderer Fachrichtungen können sich zu einem regionalen Weiterbildungsverbund zusammenschließen.

Die Vorteile

  • qualifizierte und motivierte Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
  • neue Netzwerke und Kontakte
  • Zukünftige Zuweiser selbst weiterbilden
  • Verbesserung der Versorgungslandschaft

Weiterbildungsverbünde

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Ansprechpartner

Carolin Reisert

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7227
Fax 069 24741-68845
koordinierungsstelle(at)kvhessen(.)de

Landesärztekammer Hessen

Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt am Main

Tel 069 97672-0
info(at)laekh(.)de
https://www.laekh.de/

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